Gestern, am 27. Februar 2021, wurde das Bürgerbegehren mit dem Titel “MUNA Langlau in Gemeindehand” in Pfofeld gestartet.
Die drei Vertreter des Bürgerbegehrens Roland Graf, Mathias Herrmann und Herbert Kraus wollen bis 7. März mindestens 150 Unterschriften von Bürgern der Gemeinde Pfofeld (dazu gehört auch die Ortsteile Langlau, Rehenbühl, Thannhausen, Gundelshalm sowie einige Mühlen und Einöden) zu folgender Fragestellung sammeln:
“Sind Sie dafür,
dass die Gemeinde Pfofeld gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) offiziell ihr Interesse am Erwerb des Muna-Areals – ehemalige Lufthauptmunitionsanstalt Langlau – erklärt?”
Mehr Informationen zum Bürgerbegehren finden Sie unter Informationen zum Bürgerbegehren „MUNA Langlau in Gemeindehand!“ – Bürgerinitiative Seenland in Bürgerhand (seenland-in-buergerhand.org)
Mit ihrer Unterschrift befürworten die wahlberechtigten Gemeindebürger die Durchführung eines Bürgerentscheids zu oben genannter Frage.
Wir von der ÖDP unterstützen dieses Bürgerbegehren ausdrücklich, da es das Verfahren des MUNA-Verkaufsvorgangs wieder vom Kopf auf die Füße stellen würde. Die Bürger können wieder mitreden!
(Stichworte: Veräußerungen des Bundes; Vorkaufsrecht der Kommune, Geheimverhandlungen in 2019 und 2020 ohne Beteiligung des Gemeinderats und des Kreistags, Bieterverfahren im Jahr 2020 mit Höchstbietendem CP)
Hier die Schritte eines Bürgerbegehrens (nach Wikipedia.de):
Schritt 1: Wenn mehr als 10% der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde Pfofeld unterschreiben, werden die Unterschriften bei der Gemeinde eingereicht und der Gemeinderat muss innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. Verneint der Gemeinderat die Zulässigkeit, können die Vertreter des Bürgerbegehrens dagegen Klage erheben.
Schritt 2: Wurde die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens festgestellt, darf die Gemeinde bis zum Bürgerentscheid keine gegensätzlichen Entscheidungen mehr treffen und keine gegensätzliche Maßnahmen ergreifen.
Schritt 3: Ist ein Bürgerbegehren zulässig, findet über die Fragestellung ein Bürgerentscheid statt, es sei denn, der Gemeinderat beschließt die im Bürgerbegehren beantragte Maßnahme selbst. Der Gemeinderat ist aber nicht verpflichtet, die Sachfrage des Begehrens zu behandeln. Der Bürgerentscheid muss spätestens nach drei Monaten, mit Zustimmung der Vertreter des Bürgerbegehrens spätestens nach sechs Monaten, stattfinden. Die Abstimmung findet immer an einem Sonntag statt. Jeder Gemeindebürger ist stimmberechtigt.
Schritt 4: (möglich aber nicht zwingend) Der Gemeinderat kann auch selbst beschließen, dass über eine Angelegenheit ein Bürgerentscheid stattfinden soll (ein sogenanntes Ratsbegehren). In diesem Weg kann der Gemeinderat auch einen Alternativvorschlag zu einem Bürgerbegehren den Bürgern zur Entscheidung vorlegen.
Schritt 5: Die gestellte Frage des Bürgerentscheides ist entsprechend der Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden, falls diese Mehrheit das notwendige Zustimmungsquorum von 20% aller Stimmberechtigten erfüllt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. (Falls an einem Tag mehrere Bürgerentscheide stattfinden, welche sich entgegenstehen, muss vom Gemeinderat eine Stichfrage festgelegt werden. Sollten mehrere Bürgerentscheide so entschieden werden, dass sie nicht miteinander vereinbar sind, entscheidet die Mehrheit in der Stichfrage. Bei Stimmengleichheit in der Stichfrage ist der Bürgerentscheid angenommen, welcher mit der höheren Stimmenzahl entschieden wurde.)
Quelle: www.wikipedia.de
Wichtig ist aus Sicht der ÖDP:
Der wertvolle MUNA-Wald sollte als wertvoller Klimawald erhalten bleiben. Eine kommerzielle Nutzung des Geländes, wie es durch Center Parcs geplant war, lehnen wir ab. Die Natur braucht Flächen wie den MUNA-Wald um eine höhere Artenvielfalt in unserer dichtbesiedelten Region zu ermöglichen.
Weiter Informationen zum Bürgerbegehren finden Sie auch unter nordbayern.de :
Bürgerbegehren in Pfofeld gestartet: “Muna in Gemeindehand!” – Pfofeld, Pfofeld – nordbayern.de